Anmeldung

Brief an ein Kiga. Kind in Kur (c) Köhler Monika
Brief an ein Kiga. Kind in Kur

Während des gesamten Jahres nach telefonischer Vereinbarung oder
während unserer Anmeldetage im Januar/Februar (für das Kindertagesstättenjahr 2024/2025)

Bitte nach Möglichkeit vorher telefonisch einen Termin vereinbaren (09190/8180)

Montag, 29.01.2024
von 14.00 – 16.00 Uhr

 

Angemeldet werden können Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt

Alle Anmeldungen gehen auch an die Gemeinde Hausen. Alle Einrichtungen der Gemeinde Hausen sprechen sich bezüglich der Aufnahmen, anhand ihren Angaben auf dem Anmeldeschein, bezüglich der Aufnahmen, ab.

Folgende Anmeldeunterlagen werden benötigt:

  • Anmeldeschein
  • Nachweis letzte U-Untersuchung gegebenenfalls in Kopie (wird nach Einsicht vernichtet)
  • Nachweis aller Masernimpfungen gegebenenfalls in Kopie (wird nach Einsicht vernichtet)

 

Weitere Termine bezüglich der Anmeldung:

  • Bis spätestens 09.02.2024 Beibringung/Rückgabe aller oben angeführten Anmeldeunterlagen für Anmeldungen die bis zum 02.02.2024 getätigt wurden.
  • voraussichtlich ab Freitag, den 23.02.2024 erfolgen die Zusagen bezüglich der Plätze – Zusendung der Betreuungsverträge
  • Bis spätestens 03.03.2024 Rückgabe der Betreuungsverträge seitens der Eltern an unsere Kindertagesstätte.
  • Informationsabend für die neuen Kindergarteneltern voraussichtlich am Montag, den 01.07.2024 um 18.00 Uhr

 

Anmeldeunterlagen die nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, werden bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt. Verträge die nicht rechtzeitig zurückgegeben werden verlieren ausnahmslos Ihre Gültigkeit!!!

Bei zu wenigen Plätzen besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Kinder aufgenommen werden können, bzw. Kinder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden müssen (Geschwisterkinder aus dem Gemeindebereich und Kinder aus Wimmelbach haben Vorrang, gefolgt von Kindern aus Hausen, sowie Vorschulkindern aus Wimmelbach und Hausen).

Aufnahme

In der Regel im September, bei freien Plätzen auch zum 01. Januar bzw. in Ausnahmefällen auch noch später.

Aufnahmewünsche zum 01.September eines Jahres müssen jeweils bis zum Ende der Anmeldetage im Januar des gleichen Jahres erfolgen. Danach eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und der noch freien Plätze berücksichtigt.

Aufnahmekriterien

  • An 1. Stelle Kinder aus Wimmelbach und Geschwisterkinder aus dem Gemeindebereich.
  • Sind alle Kinder aus Wimmelbach/Geschwisterkinder aus dem Gemeindebereich, die fristgerecht angemeldet wurden, untergebracht werden Anmeldungen aus Hausen berücksichtigt.
  • Kinder aus Gastgemeinden werden derzeit nur bei freien Plätzen im Kindergarten aufgenommen (d.h. wenn alle Wimmelbacher und Hausener Anmeldungen bereits aufgenommen sind).
  • An 2. Stelle ist das Alter entscheidend. Zuerst werden die älteren Kinder aufgenommen (nach Geburtsdatum).
  • Von dieser Aufnahmeregelung kann in Begründeten Einzelfällen abgegangen werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Träger.
  • Kinder die im Jahr vor der Einschulung stehen und erst zugezogen sind (Versäumnis der Anmeldefrist) werden zusätzlich aufgenommen.

Schnuppertag

Am Schnuppertag Im Juli, bieten wir den neuen Kindergartenkinder und ihren Eltern die Möglichkeit, ihren Kindergarten schon einmal etwas näher kennen zu lernen.

Abmeldung und Kündigung

  • Bei Eintritt in die Schule (bis 31.08. eines Jahres) wird die Abmeldung von der Einrichtung übernommen
  • Eine Abmeldung zum Ende des Kindertagesstättenjahres im Juli ist nicht möglich
  • Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Wegzug) ist auch während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende eine Kündigung möglich
  • Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen (Näheres in der Kindertageseinrichtungsordnung)